
Gründungszuschuss Voraussetzungen
Wer hat Anspruch?
Der Gründungszuschuss ist für viele angehende Selbstständige, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, ein wichtiger, da hilfreicher Baustein, um die ersten Monate nach der Gründung finanziell abzusichern. Doch längst nicht jeder, der eine Geschäftsidee hat, hat eine Gründungszuschuss Anspruch! Die Agentur für Arbeit stellt klare Voraussetzungen und knüpft die Bewilligung an gesetzliche Grundlagen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kriterien erfüllt sein müssen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sie besonders achten sollten.
Gesetzliche Grundlage des Gründungszuschusses
Die Basis für den Gründungszuschuss findet sich im Sozialgesetzbuch III (§ 93 SGB III). Hier ist festgelegt, ob und wann Gründer aus der Arbeitslosigkeit zur Förderung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit den Gründungszuschuss erhalten können. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit, und ist eine Ermessensleistung – es gibt keinen Rechtsanspruch.
Das bedeutet: Auch wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, lässt die Agentur für Arbeit über eine fachkundige Stelle prüfen, ob die Gründung realistisch erscheint und die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt langfristig sichern kann, aber es bleibt eine Ermessensleistung. Trotzdem, mit einer seriösen Fachkundigen Stelle reduzieren Sie die Risiken und steigern die Erfolgsaussichten deutlich – wir helfen Ihnen.
Zentrale Voraussetzungen im Überblick
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Anspruch und Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
- Mindestens 1 Tag Anspruch auf ALG 1 und mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 zum Zeitpunkt der Gründung.
- Bürgergeld-Empfänger (ALG II) sind ausgeschlossen, für sie gibt es andere Förderungen wie das Einstiegsgeld
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Vorherige Selbstständigkeit
- Sie dürfen noch nicht hauptberuflich selbstständig sein (ab 15 Wochenstunden)
- Wenn Sie bereits nebenberuflich selbstständig sind, muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen.
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Hauptberufliche Selbstständigkeit
- Die Selbstständigkeit muss die Haupteinnahmequelle werden
- Nebenerwerb oder „kleine Nebenjobs“ reichen nicht aus
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Tragfähige Geschäftsidee
- Vorlage eines Businessplans mit Finanzplanung
- Positive fachkundige Stellungnahme (z. B. von einer Kammer, Bank oder einem erfahrenen Gründungsberater wie wendepunkt)
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Persönliche Eignung
- Nachweis von Qualifikationen, Berufserfahrung und Motivation
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Fristgerechte Antragstellung
- Der Antrag muss gestellt werden, solange der Restanspruch besteht
- Wer zu lange wartet, riskiert eine Ablehnung
Typische Stolperfallen bei den Voraussetzungen
- Anspruch falsch berechnet: Manche starten sofort nach der Kündigung, d.h. haben keinen Anspruch auf ALG 1, andere warten zu lange und unterschreiten die 150 Tage.
- Unvollständiger Businessplan: Ohne klare Finanzplanung oder realistische Umsatzprognosen wird der Zuschuss oft nicht bewilligt.
- Ihre Finanzplanung zeigt, dass Sie es auch ohne Gründungszuschuss schaffen oder dass Sie auch mit Gründungszuschuss Ihren Lebensunterhalt nicht langfristig sichern können.
- Falsche Erwartung: Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, ist der Gründungszuschuss trotz gefühlter eigener Erwartung nicht garantiert – aber bei guter Vorbereitung, d.h. der in unserem Blog geschilderten Vorgehensweise sehr wahrscheinlich!
Checkliste: Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
- Ich habe mindestens 1 Tag Anspruch und 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Meine Gründung ist hauptberuflich geplant.
- Ich habe einen vollständigen Businessplan erstellt.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit meiner Idee.
- Ich verfüge über die fachliche Eignung oder entsprechende Qualifikationen.
- Mein Antrag wird rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit eingereicht.
FAQ zu den Voraussetzungen
Kann ich den Gründungszuschuss auch mit Teilzeit-Selbstständigkeit erhalten?
Nein. Der Zuschuss wird nur für eine hauptberufliche Selbstständigkeit gewährt. Teilzeit oder Nebenerwerb sind nicht förderfähig.
Bekommen auch Berufseinsteiger ohne Erfahrung den Zuschuss?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, dass die Geschäftsidee tragfähig ist und Sie Motivation sowie Grundqualifikationen nachweisen können. In der Praxis steigen die Chancen jedoch, wenn Sie bereits berufliche Erfahrung im geplanten Tätigkeitsfeld haben.
Muss ich die fachkundige Stellungnahme zwingend von der IHK oder HWK einholen?
Nein. Auch andere anerkannte Stellen können diese ausstellen, z. B. Banken oder erfahrene Gründungsberater wie wendepunkt. Wichtig ist, dass die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nachvollziehbar bescheinigt wird.
Fazit: Gründlich prüfen, bevor Sie starten
Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind klar definiert – und doch gibt es in der Praxis viele Stolperfallen. Wer frühzeitig seinen Anspruch und Restanspruch klärt, dass Gespräch mit der Agentur für Arbeit sucht, einen professionellen Businessplan erstellt und die fachliche Eignung nachweist, erhöht die Chancen erheblich.
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, wir kennen die Voraussetzungen und Hürden und beraten Sie auch vor der Antragstellung. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für einen erfolgreichen Antrag, sondern legt auch den Grundstein für eine stabile Selbstständigkeit.
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