Moin Herr Rummel, ich habe heute den Bewilligungsbescheid bekommen! Ich danke Ihnen noch einmal recht herzlich für die sehr gute Betreuung und werde Sie wo ich nur kann weiterempfehlen.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Unterstützung für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Den Antrag für den Gründungszuschuss stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Er hilft Ihnen dabei, finanzielle Hürden zu überwinden und die ersten 6 – 15 Monate nach der Gründung zu überbrücken.
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören neben den Antragsformularen auch ein Businessplan, der die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee unterstreicht und von einer fachkundigen Stelle bezüglich ihrer Erfolgsaussicht (langfristige Tragfähigkeit) geprüft werden muss.
Hilfreich: wendepunkt ist eine fachkundige Stelle und hat mehr als 1000 fachkundige Stellungnahmen erfolgreich erstellt. Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen!
Höhe des Gründungszuschusses
- Grundförderung
Sie erhalten in den ersten sechs Monaten den Betrag, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld I bekommen haben plus einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300 Euro.
- Aufbauförderung
Nach den ersten sechs Monaten können Sie für weitere neun Monate 300 Euro monatlich erhalten, sofern die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und sie weiterhin Aussicht auf Erfolg hat. Für diese Phase müssen Sie einen neuen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, für den Sie keine fachkundige Stellungnahme mehr benötigen. Natürlich können wir Ihnen auch hier beratend zu Seite stehen.
Vorteil des Gründerzuschusses: Er ist nicht einkommenssteuerpflichtig.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Sie beziehen Arbeitslosengeld 1.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I haben.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Sie müssen eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das bedeutet u.a., dass Ihre selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.
Unser TIPP: Rechnen Sie nicht in Ihrem Kalender nach, wieviel Tage Sie noch haben, fragen Sie auch nicht Freunde oder Kollegen, ob Sie die Voraussetzungen für Punkt 1 und 2 erfüllen. Wenden Sie sich direkt an die Agentur für Arbeit, nur diese hat einen genauen Überblick über die Fristen (wir kennen das Leid einiger Antragsteller!).
Rechtsgrundlage
Der Gründungszuschuss ist im § 93 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Dieses Gesetz legt die Bedingungen und Verfahren für die Gewährung des Gründungszuschusses fest.
schritt für schritt zum erfolgreichen Antrag
Kontakt mit der Agentur für Arbeit
Sie setzen sich mit Ihrem Vermittler von der Agentur für Arbeit in Kontakt und vereinbaren ein Beratungsgespräch. In diesem Gespräch überzeugen Sie Ihn, dass der Gründungszuschuss für Sie in Frage kommt. TIPP: Es ist hilfreich, dass Sie sich auf das Gespräch vorbereiten, z.B. in dem Sie Ihre Idee auf wenigen Seiten grob skizzieren.
Wenn Ihnen dies gelungen ist und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen Ihr Vermittler in der Regel die Antragsformulare für den Gründungszuschuss in ihrem Online Profil zum Download zur Verfügung. Wissenswert: Im Gegensatz zu früheren Zeiten haben Sie keinen rechtlichen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss.
TIPP: Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und alle erforderlichen Informationen und Formulare zu beschaffen.
2. Ausarbeitung des Businessplans
Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan. Er besteht aus:
- einem beschreibenden Teil, der u.a. Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Wettbewerb, Marketingstrategie, Standort, Qualifikation sowie die Chancen, Risiken und Ihre Prognose der zukünftigen Entwicklung beschreibt.
- dem Finanzplan, der eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Rentabilitätsvorschau) eine Liquiditätsplanung über die zeitlichen Zahlungsein- und ausgänge, eine Kapitalsberdafsplanung sowie eine Aufstellung des privaten Bedarfs umfasst.
Diese beiden Teile zeigen Ihnen und der ausgewählten fachkundigen Stelle, ob das Vorhaben geeignet ist, Ihren Lebensunterhalt langfristig zu sichern.
Sie haben Fragen oder Verständnisprobleme bei der Erstellung des Businessplans?
Keine Sorge, einem Großteil unserer Kunden ging es am Anfang genauso. Wir kennen die meisten Fragen und beantworten Sie Ihnen gerne per Telefon unter 040 6795398 oder über unser Kontaktformular.
3. Nachweis der Tragfähigkeit Ihres Businessplans
Die Tragfähigkeit Ihres Businessplanes muss durch eine unabhängige fachkundige Stelle bestätigt werden. Dazu benötigen Sie das Formular „Fachkundige Stellungnahme“, dass Sie in Ihren Unterlagen von der Agentur für Arbeit finden und von der fachkundigen Stelle ausgefüllt werden muss.
Wir helfen Ihnen!
Als Fachkundige Stelle mit mehr als 20-jährige Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir haben allein in Hamburg und Umgebung mehr als 1000 Businesspläne erfolgreich begleitet.
Mehr erfahren: Fachkundige Stellungnahmen – wie wir helfen können >>
4. Einreichung der Unterlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit
Reichen Sie den Antrag online zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe wichtige Dokumente unten) ein.
Wichtige Dokumente für den Gründungszuschuss
Formulare der Agentur für Arbeit
- Antragsformular für den Gründungszuschuss der erste Phase:
Dieses Formular erhalten Sie wie die Formulare unter Punkt 2 – 4 direkt in Ihrem Onlineprofil bei der Agentur für Arbeit. - Fachkundige Stellungnahme: Das Formular, was von der fachkundigen Stelle ausgefüllt werden muss.
- Antrag auf eine fachkundige Stellungnahme. Dieses ist für die fachkundige Stelle gedacht.
- Beiblatt mit Hinweisen zur Scheinselbstständigkeit.
Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen müssen
Businessplan
Ein detaillierter Businessplan Ihres Vorhabens mit beschreibendem Teil und der Finanzplanung.
Nachweis der Tragfähigkeit
Die fachkundige Stellungnahme für die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee, die von uns als fachkundiger Stelle nach erfolgreicher Vorbereitung, Begleitung und Prüfung ausgestellt werden kann.
Lebenslauf
Ein aktueller und vollständiger Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang darstellt.
Arbeitszeugnisse und Abschlüsse
Als Ergänzung Ihres Lebenslaufes.
Anmeldungen
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung für Gewerbetreibende, vom Finanzamt als Freiberufler oder von der Handwerkskammer bei Handwerksberufen
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Unvollständige Unterlagen
Fehler: Fehlende Dokumente oder unvollständige Formulare.
Lösung: Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen, wie Businessplan, Finanzplan, Nachweis der Tragfähigkeit, Lebenslauf und Gewerbeanmeldung, und prüfen Sie alles vor der Einreichung sorgfältig.
Unzureichende Vorbereitung
Fehler: Mangelhafte Vorbereitung auf das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Lösung: Bereiten Sie sich gründlich vor, indem Sie sich mit Ihrem Businessplan und Finanzplan vertraut machen und sich auf mögliche Fragen der Berater einstellen.
Unklarer Businessplan
Fehler: Ein unvollständiger oder unklarer Businessplan, der nicht alle notwendigen Informationen enthält.
Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Businessplan klar und detailliert ist, alle Aspekte Ihrer Geschäftsidee abdeckt und eine realistische Finanzplanung beinhaltet.
Fehlender Nachweis der Tragfähigkeit
Fehler: Kein Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle.
Lösung: Holen Sie frühzeitig eine Bestätigung der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee von einer anerkannten fachkundigen Stelle.
Kein ausreichender Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
Fehler: Antragstellung ohne ausreichenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld I.
Lösung: Prüfen Sie mit der Agentur für Arbeit, ob Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I haben.
Missachtung von Fristen
Fehler: Nichteinhaltung von Fristen und Terminen, die von der Agentur für Arbeit vorgegeben werden.
Lösung: Achten Sie auf alle Fristen und Termine und halten Sie diese ein. Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags ein.
Fehlende hauptberufliche Ausrichtung
Fehler: Die selbstständige Tätigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt.
Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihre selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, um als hauptberuflich zu gelten.
TIPP: Es geht hier nicht um in Rechnung gestellte Stunden, sondern den beruflichen Gesamtaufwand.
Unrealistische Finanzplanung
Fehler: Übertriebene oder unrealistische Erwartungen in der Finanzplanung
Lösung: Erstellen Sie eine realistische und fundierte Finanzplanung, die auf realistischen Annahmen und Marktforschung basiert.
TIPP: seien Sie ehrlich gegenüber sich selbst.
Mangelnde Kommunikation mit der Agentur für Arbeit
Fehler: Fehlende oder unzureichende Kommunikation mit der Agentur für Arbeit.
Lösung: Halten Sie regelmäßig Kontakt mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit und klären Sie alle offenen Fragen rechtzeitig.