Unterschied Freiberufler und Gewerbe

Was sie wissen müssen

Unterschied Freiberufler und Gewerbe

Bei der Planung einer selbstständigen Tätigkeit ist es von entscheidender Bedeutung, den Unterschied Freiberufler und Gewerbe zu verstehen. In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Übersicht über die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Geschäftsformen, um Ihnen bei der richtigen Einordnung Ihrer Tätigkeit zu helfen.

Freiberufler

Freiberufler sind Personen, die eigenständige Tätigkeiten ausüben, die auf speziellen Fachkenntnissen oder kreativen Fähigkeiten basieren. Freiberufler zeichnen sich durch ihre fachliche Qualifikation aus, mit der sie ihre Kunden kompetent und fachlich versiert unterstützen können und Eigenverantwortlich ausüben (Eigenverantwortlichkeit).

Die Ausübung dieser Tätigkeiten erfordert bestimmte Qualifikationen oder akademische Ausbildungen. Freiberufler sorgen selbst dafür, dass ihre Kenntnisse im Interesse ihrer Patienten, Klienten,  Mandanten oder Kunden immer auf dem aktuellsten Stand sind (Selbstkontrolle). Die freiberufliche Tätigkeit soll auch dem Gemeinwohl dienen, in dem die Ausübung der Gesundheitsvorsorge, Rechtsordnung und Kultur dient (Gemeinwohlverpflichtung).

Freie Berufe können in 4 Gruppen unterteilt werden:

  1. Heilberuflicher Bereich, dazu zählen z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker oder Krankengymnasten.
  2. Rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich. Typische Berufe sind Anwälte, Notare, Unternehmens- und Steuerberater.
  3. Technisch-naturwissenschaftlicher Bereich wie Informatiker, Architekten oder Ingenieure.
  4. Kultureller Bereich: Journalisten, Autoren, Lektoren, Künstler.

Eine Aufzählung freier Berufe findet sich im Partnergesellschaftsgesetz:

„Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten
  • Hebammen
  • Heilmasseure
  • Diplom-Psychologen
  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Steuerberater
  • beratenden Volks- und Betriebswirte
  • vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren)
  • Steuerbevollmächtigten
  • Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Lotsen
  • hauptberuflichen Sachverständigen
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler“

Quelle: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – PartGG). § 1 Voraussetzungen der Partnerschaft

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, unterliegen jedoch der Einkommensteuer. Ihre Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden, und sie reichen dort ihre Einkommenssteuererklärungen ein. Oft sind freiberufliche Tätigkeiten durch Berufskammern oder Verbände reguliert, um hohe Qualitätsstandards sicherzustellen.

TIPP: Wenn Sie unsicher sind, ob ihre Tätigkeit als Freier Beruf bezeichnet werden kann, konsultieren sie unbedingt ihren Steuerberater. Wenn sie noch keinen haben, finden sie auf der Seite des  Bundesverbandes der freien Berufe e.V. weitere Informationen.

Lesenswert zum Thema Freiberufler:

https://www.freie-berufe.de/
https://www.freie-berufe-hamburg.de/

Gewerbe

Die Kategorie „Gewerbe“ umfasst wirtschaftliche Tätigkeiten, die eigenständig, dauerhaft und mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Hierzu gehören beispielsweise Handwerksbetriebe, Handel, Gastronomie und verschiedene Dienstleistungsunternehmen. Gewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung durchführen und sind sowohl zur Gewerbesteuer als auch zur Einkommensteuer verpflichtet.

Die Anforderungen für Gewerbetreibende können je nach Region und Tätigkeit variieren. Sie unterliegen normalerweise nicht den Vorgaben von Berufskammern, sondern müssen die Richtlinien der örtlichen Gewerbebehörden einhalten.

Warum die Unterscheidung Freiberufler oder Gewerbetriebende wichtig ist

Die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbe hat erhebliche rechtliche, steuerliche und organisatorische Auswirkungen. Die korrekte Kategorisierung Ihrer Tätigkeit ist entscheidend, um sämtliche erforderlichen Pflichten und Anforderungen zu erfüllen.

Fazit:

Die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbe ist von großer Bedeutung, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit planen. Ihre Wahl beeinflusst die Natur Ihrer Tätigkeit, Ihre steuerlichen Verpflichtungen und die Anforderungen an Ihre berufliche Ausübung. Eine klare Zuordnung hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen solide aufzubauen.